Allgemeine Verkaufsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (im Folgenden 'Kunden' genannt). Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Kameha GmbH und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn es liegt eine schriftliche Vereinbarung seitens der Kameha GmbH für die Anerkennung anderer Bedingungen vor. Eine solche Anerkennungsvereinbarung seitens der Kameha GmbH ist stets auf 12 Monate befristet. Nach Ablauf der Frist muss eine Erneuerung der Anerkennungsvereinbarung zur Erreichung der Gültigkeit erfolgen.

1.2 Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Kameha GmbH erst verbindlich, wenn sie durch eine Auftragsbestätigung (nicht Bestätigung zum Erhalt der Bestellung) schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.

1.3 Das Angebot der Kameha GmbH richtet sich ausschließlich an gewerbetreibende Kunden. Für die Registrierung als Kunde ist ein gültiger Gewerbeschein/Handelsregisterauszug erforderlich. Verbraucher i. S. des Gesetzes sind vom Angebot der Kameha GmbH ausgeschlossen.

2 Lieferung

2.1 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Sobald die Ware von der Kameha GmbH einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Kameha GmbH haftet nur dann für das Verschulden, wenn ihr oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Mangels besonderer Vereinbarungen steht der Kameha GmbH die Wahl der Versandsart frei. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, geht mit der Auslieferung bei Kameha GmbH auf den Käufer über.

2.2 Sofern die Kameha GmbH aufgrund gesonderter Vereinbarungen die Gefahr bis zum Bestimmungsort der Ware trägt, geht die Gefahr auf den Kunden mit Übergabe an der ersten Abladestelle im Bestimmungsort über.

2.3 Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung: kann die Kameha GmbH die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl sie mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft getätigt hat, wird die Kameha GmbH von der Leistung frei. Dies gilt nur dann, wenn die Kameha GmbH diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt hat und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten eines Vorlieferanten besteht. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Kameha GmbH sind ausgeschlossen.

2.4 Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Die Leistungsfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb Kamehas Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von Kameha zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Leistungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von Kameha nicht zu vertreten, wenn die während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

2.5 Teillieferungen sind innerhalb der angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch für den Kunden daraus nicht ergeben.

2.6 Schadenersatzansprüche gegen die Firma Kameha GmbH wegen Nichterfüllung oder Verzugs sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

3 Preise, Versandkosten

3.1 Sämtliche Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, Barzahlungspreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Versandkosten und Gebühren.

3.2 Ab einem Nettowarenwert i. H. v. EUR 200,00 gelten die aktuellen Verpackungs- und Versandpreise der Kameha GmbH. Die Lieferungen in Frankreich und Corsica betragen 12 €, Belgien und Deutschland ab einem Nettowarenwert von 300 €: 15 € Versandkosten, Lieferungen in die Schweiz ab einem Nettowarenwert von 400 €: 25 € Versandkosten.

3.3 Preisnachlässe bedürfen besonderer schriftl. Vereinbarung.

3.4 Preisänderungen im Rahmen eines Kaufvertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Wochen liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten, Wechselkurse oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die Kameha GmbH berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

3.5 Mit Abgabe der Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur sofortigen Abnahme der bestellten Ware. Die Kameha GmbH ist berechtigt die bestellte Ware sofort nach Eingang der Bestellung des Kunden zu versenden und in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für Waren, welche zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht lieferbar waren (Vorbestellungen). Die Kameha GmbH ist berechtigt vorbestellte Waren unmittelbar nach deren Eintreffen in den Betriebsstätten der Kameha GmbH an den Kunden zu versenden und diese in Rechnung zu stellen. Vorbestellte Ware muss vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen, nach Verfügbarkeit der Ware, vollständig abgenommen worden sein, ansonsten behält sich die Kameha GmbH das Recht vor, die Bestellung ersatzlos zu stornieren oder Preisänderungen sowie Rabattkürzungen durchzuführen und anfallende Bearbeitungs- und Einlagerungskosten in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt auch für Direktlieferungen vom Vorlieferanten der Kameha GmbH an den Kunden.

4 Eigentumsvorbehalt

4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die Ware im Eigentum der Kameha GmbH. Soweit eine ständige Geschäftsverbindung mit dem Kunden besteht, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf schon bestehende, anderweitige Forderungen seitens der Kameha GmbH. Gleiches gilt hinsichtlich aller künftig entstehenden Forderungen seitens der Kameha GmbH aus der bestehenden oder durch diesen Vertrag eingeleiteten Geschäftsverbindung.

4.2 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen, inklusive Zinsen und Nebenforderungen, gegen seine Abnehmer bereits jetzt an die Kameha GmbH ab, diese nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, der Kameha GmbH jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben sowie die notwendigen Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, insbesondere wenn sich der Kunde im Verzug mit seinen Zahlungspflichten befindet.

5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Rechnungen der Kameha GmbH sind - soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde - unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

5.2 Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 zu verzinsen. Falls der Kameha GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Kameha GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

5.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Kameha GmbH anerkannt sind. Gleiches gilt hinsichtlich der Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

5.4 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit der Kameha GmbH zustehen, ist ausgeschlossen.

5.5 Ist die Kameha GmbH aus einem gegenseitigen Vertrag zu einer Vorausleistung verpflichtet, kann sie die ihr obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensanlage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit ist die Kameha GmbH berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen.

6 Forderungen

6.1 Kameha GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus Geschäftsverbindungen abzutreten.

6.2 Gerät der Kunden mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, so werden die bestehende Restforderung sofort zur Zahlung fällig.

7 Gewährleistung und Mängelansprüche

7.1 Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Diese gilt auch für selbständig beruflich am Markt auftretende Nichtkaufleute.

7.2 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren/Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

7.3 Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition, Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung der Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahmen der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

7.4 Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Kunden oder einem von der Kameha GmbH nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

7.5 Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

7.6 Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten, die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache. Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch.

7.7 Ziffer 7.1 gilt nicht für

  • Mängelansprüche, die sich auf Arbeiten an einem Bauwerk und / oder einem Werk beziehen, dessen Erfolg in der Herstellung oder Veränderungen einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht
  • für Mängel an einem Bauwerk und / oder bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat • wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde
  • wenn die Kameha GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache, Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie schriftlich übernommen hat und der Mangel dieser Garantie unterliegt
  • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Kameha GmbH im gesetzlichen Umfang
  • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.8 Es liegt kein Sachmangel vor, wenn dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware geliefert wird. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.

7.9 Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum der Kameha GmbH über.

7.10 Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte Entgelt abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das dreifache der Mängelbeseitigungskosten betragen. 7.11 Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

7.12 Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.

7.13 Liegt ein von der Kameha GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Kameha GmbH nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

7.14 Mängel- oder Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware oder der erbrachten Leistung beschränkt.

8 Haftung

8.1 Die Kameha GmbH haftet für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.

8.2 Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. 8.3 Ziffer 8.2 gilt nicht

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Kameha GmbH. • bei leichter Fahrlässigkeit seitens der Kameha GmbH, sofern diese eine vertragswesentliche Pflicht verletzt; In diesem Fall haften diese für den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden
  • wenn die Kameha GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen hat und der Mangel dieser Garantie unterliegt
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln
  • bei der Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das 5-fache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss

9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Kameha GmbH bestehenden Geschäftsbeziehungen sind der Geschäftssitz, F-42000 Saint Etienne.

9.2 Ausschließlichere Gerichtsstände für Klagen gegen die Firma Kameha ist Saint Etienne. Dieses gilt auch für Klagen der Kameha GmbH gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9.3 Es gilt ausschließlich französischem Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

10 Schlussbestimmung

10.1 Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.2 Die Übertragung von Pflichten und Rechten des Kunden aus dem mit der Kameha GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsführung der Kameha GmbH. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail: contact@distk.fr